- 1660 - 1281. April 16. in Kloster Leubus. 16 Kal. Maji. Heinrich, Herzog von Schlesien und Herr von Glogau, urkundet, dass vor ihm und seinen Vasallen sein Diener Dersko de Osten et isti fratres de Baltz, Vanitii: Dersko, Heinricus et Doles domini de Corentzk, Nicolaus et Pasko de Mocydlnitz und Erbherren in Orsk (Urschkau) einen Vergleich geschlossen haben, betr. den Wald Beiewo und die Wiesen am Oderufer von den Grenzen von Baltz (Oder-Beltsch) bis zu denen von Ravinov (Rabenau) que vocantur Lysice. Nicol. und Pasko wiesen nach, dass der Wald Belewo und die erwähnten Wiesen von alters her erblich zu Urschkau gehören, und die Uebrigen gelobten, sie in diesem Besitze nicht zu stören, wie denn überhaupt eine Conventionalstrafe von 10 Mrk. auf jedem Bruche dieser Uebereinkunft steht. Ferner haben Nicolaus und Pasko erwiesen, dass sie Urschkau frei von allen Lasten besitzen, ausser dass zur Abwehr eines feindlichen Heeres einer der Brüder nach besten Kräften dem Herzoge beizustehen verpflichtet ist. Zins zahlen sie von 3 Hufen, je einen Vierdung mit Rücksicht auf den jährlichen Wasserschaden (der Text ist hier augenscheinlich verderbt). Sie haben ferner ihre Berechtigung zur freien Fischerei in der Oder innerhalb der Grenzen ihrer Güter sowie zur Jagd nachgewiesen. Auch haben dieselben volle Jurisdiktion und dürfen selbst nur vor dem Herzog belangt werden. Ihre Unterthanen sind auch frei von allen Lasten speciell in vaccis (sic!) et naras. Z.: die herzogl. Ritter Oleslaus v. Osten, Dirsco de Strupin, Barth. de Damascyn, Bogusca de Stvolvo, Sulco de Succolowe und Jordan herzogl. Notar, Ausfertiger des Briefes. Die hier zu Grunde gelegte Abschrift etwa aus dem Ende des XVI. Jahrh. in dem Copialbuche des Staatsarchivs sub sign. D. 390 b. p. 26 (zweite Paginirung) ist, obwohl gleichfalls an Fehlern leidend, doch vorzuziehen derjenigen, welche Graf Stillfried in Ledeburs Archive III. 161 abgedruckt hat, wo gleich im Anfange eine ganze Zeile ausgefallen ist und die Namen vielfach entstellt sind. Vergl. unten zum 16. April 1290. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |